Bau- und Gewässerschutzpublikation Michelle Dennig und Silvio Schmid
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einstellhalle Lesen Sie weiter…
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung “Erschliessung Ey, Wengi”
Öffentliche Planauflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122, Abs. 7 BauV Lesen Sie weiter…
Corona-News 25.06.2021
Information zur Untersuchung des Trinkwassers
Trinkwasserqualität der Wasserversorgung Reichenbach
Inkraftsetzung Reglement
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung des folgenden Reglements bekannt gegeben, das an der Gemeindeversammlung 22. September 2020 beschlossen wurde:
- Reglement über die Mehrwertabgabe
Der Gemeinderat hat das Reglement auf den 1. Juni 2021 in Kraft gesetzt. Die Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach oder hier eingesehen und bezogen werden.
Der Gemeinderat
Bau- und Gewässerschutzpublikation Urs und Eveline Grossen
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus mit neuer Unterkellerung für Nebenräume (Haustechnik, Waschküche, Keller, Dusche/WC) Lesen Sie weiter…
Merkblatt Papier- / Kartonsammlung
Die AG für Abfallverwertung AVAG stellt ein Merkblatt betreffend Papier- / Kartonsammlung zur Verfügung. Dieses dient als Hilfestellung für die korrekte Soriertung.
Bauverwaltung Reichenbach
Fakultatives Referendum – Verpflichtungskredit
Der Gemeinderat hat am 6. Mai 2021 einen Verpflichtungskredit über 150’000 Franken für den Ersatz der drei Küchen im Lehrerhaus in Kien bewilligt. Die bestehenden Küchen weisen ein Alter zwischen 40 und 60 Jahren auf und sind somit sanierungsbedürftig. Der Vollzug des Projekts wurde der Bäuertkommission Kien-Aris übertragen.
Ausgaben über CHF 100’000 bis CHF 200’000 unterliegen gemäss Art. 6 OgR dem fakultativen Referendum. Mindestens 135 Stimmberechtigte können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche dem falkultativen Referendum unterstehen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Art. 24 Abs. 3 OgR). Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (11.05.2021).
Der vollständige Beschluss des Gemeinderates ist hier oder bei der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Der Gemeinderat
Bau- und Gewässerschutzpublikation Andreas und Gabriela Reichen
Bauvorhaben: Abbruch Oekonomieteil; Neubau Scheune mit Jauchekasten und Laufhof Lesen Sie weiter…