Covid-Impfkampagne 2021 – Mitwirkung der Gemeinden- Kontaktstellen

Die Gemeinden im ehemaligen Amt Frutigen wollen zur erfolgreichen Umsetzung der Covid-Impfkampagne im Kanton Bern beitragen. Dies einerseits in Form einer aktiven Information und andererseits – wo nötig – mit der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen bei der Anmeldung.

Genauere Informationen und Kontaktstellen finden Sie in der Publikation.

Die Gemeinde Reichenbach steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Telefon: 033 676 80 20

 


Inkraftsetzung Verordnung

Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnung neu angepasst und erlassen hat. Diese tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

Personalverordnung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Publikation Anzeiger


Teilrevision Ortsplanung „Anpassung Baureglement an BMBV“

Der Gemeinderat Reichenbach im Kandertal bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision Ortsplanung «Anpassung Baureglement an BMBV» (bestehend aus Änderung des Baureglements) zur öffentlichen Auflage. Zur Einsichtsnahme liegen im Weiteren auf: Vorprüfungsbericht vom 20. März 2020 sowie der Erläuterungsbericht vom November 2020.

Auflageort und Auflagedauer
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12.01.2021 bis und mit 11.02.2021 bei der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 30, 3713 Reichenbach im Kandertal zu den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.

Alternativ können die Unterlagen auch direkt hier angesehen und heruntergeladen werden:

Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 30, Postfach 162, 3713 Reichenbach im Kandertal, einzureichen.

Einspracheverhandlungen sind für den 02.03.2021, terminiert. Allfällige Einsprecher sind gebeten sich für diesen Termin freizuhalten.

Reichenbach im Kandertal, 04.01.2021
Der Gemeinderat


Inkraftsetzung Verordnung – Änderung

Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnung neu angepasst und erlassen hat. Diese tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

Organisationsverordnung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amtshaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat