Hundetaxe 2023



Die Einwohnergemeinde Reichenbach i.K. erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012.

Taxpflichtig sind alle Hundehaltenden, die am 1. August 2023 in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund mehr als sechs Monate alt ist.
Die Taxe beträgt pro Tier 80 Franken.

Alle bei uns registrierten Hundehalter werden bis Mitte September 2023 eine Rechnung erhalten.
Diejenigen welche keine Rechnung erhalten, melden sich bitte bei der Gemeindeverwaltung (Telefon 033 676 80 20).

Die Hundehalter werden auf folgendes hingewiesen:
– Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher markiert, also gechippt und bei
Amicus registriert sein.
– Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet dies
innerhalb von zehn Tagen bei Amicus zu melden.

Gemeindeverwaltung Reichenbach i.K.

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