Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnung erlassen hat. Diese tritt per 1. Mai 2022 in Kraft:
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder im Onlineschalter eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
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