Ab Montag, 12. Oktober 2020 gilt gemäss der Verordnung des Kantons Bern eine Maskenpflicht in öffentlich zugängigen Räumen. Dies betrifft ebenfalls die öffentlichen Gemeindegebäude der Einwohnergemeinde Reichenbach.
Wir bitten Sie deshalb:
Tragen Sie eine Maske, wenn Sie die öffentlich zugänglichen Gemeindegebäude betreten und halten Sie auch mit der Maske die Mindestabstände und allgemeine Hygienemassnahmen ein.
Schals, Halsschläuche oder andere unspezifische Textilien gelten nicht als Gesichtsmaske
Die Volksschule Reichenbach verfügt über ein eigenes Schutzkonzept.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund.
Gemeinderat und Gemeindepersonal
