Infolge Demission des bisherigen Amtsinhabers wird gestützt auf Art. 23 und 24 des Urnenwahlreglements die Neuwahl eines Gemeinderatmitglieds angeordnet auf Sonntag, 25. November 2018. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtsdauer.
Politische Parteien oder andere Gruppen stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können sich mit eigenen Wahlvorschlägen an den Urnenwahlen beteiliegen. Diese müssen Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnort der Bewerber/innen sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 12. Oktober 2018, um 16.00 Uhr, an die Gemeindeverwaltung Reichenbach einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag hat die deutlich lesbaren Unterschriften von 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zu tragen. Der Erstunterzeichner gilt als Vertreter der Gruppe. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Wahlen zu treffen sind.
Werden mehrere Kandidaten/innen vorgeschlagen, so findet der öffentliche Wahlgang statt, wobei nur diejenigen gewählt werden können, für welche innert vorbezeichneter Frist ein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Ist dagegen nur ein Bewerber/in im Vorschlag, so kann das Verfahren der stillen Wahl Anwendung finden.
Für die allfällige Geltendmachung des Minderheitsanspruches wird auf das Gemeindegesetz vom 16. März 1998 und die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 verwiesen.
Gemeinderat Reichenbach
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