Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat am 16. März 2017 eine Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen erlassen hat. Diese tritt per 1. April 2017 in Kraft.
Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen
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