Der Gemeinderat von Reichenbach i.K. bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Zonenplanänderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 17. Oktober 2017 bis 16. November 2017 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Reichenbach i.K. öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Zonenplanänderung bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach i.K. schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Reichenbach i.K., 13. Oktober 2017
Der Gemeinderat
Zurück zur Übersicht