Parkplätze

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Das Parkieren auf den Dorfnahen Parkplätzen kostet 1 Franken pro Stunde. Die maximale Gebühr pro Tag beträgt 5 Franken. Auf dorfnahen Parkplätzen ist die 1. Stunde gratis (bitte nicht vergessen das Ticket auszudrucken und gut sichtbar hinter die Frontscheibe zu legen).

Bei den Freizeitparkplätzen beträgt die Parkgebühr 2 Franken pro Stunde. Die maximale Gebühr pro Tag beträgt 10 Franken.

Bei den Parkplätzen gibt es keine Geldwechselautomaten. Bitte genügend Münzen mitnehmen.

Beim Parkplatz Tschingel vorne ist kein Ticketautomat.  Das Parkticket kann beim Schlangenweidli oder Tschingel hinten bezahlt werden.

Die Gebührenpflicht besteht von 07.00 bis 19.00 Uhr. Sie gilt an allen Wochentagen inkl. Sonn- und Feiertage auf folgenden Parkplätzen:

 

Dorfnahe Parkplätze (1. Stunde gratis)

Reichenbach Märitplatz max. 7 Tage Münzen, Karte, ParkingPay, EasyPark, Twint
Reichenbach Friedhof max. 1 Tag Münzen, Karte, ParkingPay, EasyPark, Twint
Reichenbach bei der Kirche max. 1 Tag Münzen, Karte, ParkingPay, EasyPark, Twint
Reichenbach Fröschenmoos max. 7  Tage Münzen, Karte, ParkingPay, EasyPark, Twint
Kiental Schlangenweidli max. 14 Tage Tarif Schlangenweidli: Münzen, Karte, ParkingPay, EasyPark, Twint
Taif Tschingel / Griesalp: Nur mit Münzen
Kiental Wendeplatz max. 14 Tage Münzen, Karte, ParkingPay, EasyPark, Twint
Kiental Sesselbahn max. 14 Tage Münzen, Karte, ParkingPay, EasyPark, Twint

Freizeitparkplätze

Reichenbach Flugplatz max. 7 Tage Münzen, Karte, ParkingPay, EasyPark, Twint
Kiental Tschingel hinten max. 14 Tag nur mit Münzen bezahlbar
Kiental Tschingel vorne max. 14 Tag Ticket beim Schlangenweidli oder Tschingel hinten bezahlen
Kiental Griesalp max. 14 Tage nur mit Münzen bezahlbar

Jahresparkkarte
Wer nicht jedes Mal ein Parkticket lösen will, kann bei der Gemeindeverwaltung eine Jahresparkkarte beziehen. Die Parkkarte kostet für Einheimische (in der Gemeinde Reichenbach wohnhaft oder erwerbstätig) 150 Franken und für auswärtige Personen 400 Franken. Die Jahresparkkarte berechtigt zum Parkieren auf allen Parkplätzen ausser beim Friedhof und Bei der Kirche. Die Gültigkeit der Karte richtet sich nicht nach dem Kalenderjahr.

Vignette für Weggenossenschaften

Die Vignette für Bergstrassen wird weiterhin im gewohnten Rahmen verkauft. Sie berechtigt zum Befahren der jeweiligen Weggenossenschaftsstrassen und zum Parkieren auf den Parkplätzen Tschingel vorne und hinten sowie auf der Griesalp. Achtung: Auf dem Parkplatz Schlangenweidli ist die Vignette nicht gültig! Mehr Informationen zur Vignette finden Sie hier.

Parkplatzkontrolle

Die Kontrolle der Parkplätze wird durch die Firma SiD Sicherheitsdienst GmbH aus Wimmis ausgeführt. Die Bussen richten sich nach Ordnungsbussenverordnung des Bundes und sind abhängig vom Vergehen. Fragen und Rückmeldungen zu ausgestellten Bussen sind direkt an die Kontrollfirma zu richten.

Die Gemeindeverwaltung kann keine Bussen stornieren und/oder zurücknehmen!

Die Gemeinde und die Kontrollfirma wurden vom Kanton Bern ermächtigt, die begangenen Verkehrswiderhandlungen gegen den ruhenden Verkehr mit Ordnungsbussen zu ahnden. Die Kontrollfirma kontrolliert insbesondere:

  • ob die Parkgebühr bezahlt wurde
  • ob sich die Fahrzeuge auf den signalisierten Parkplätzen befinden
  • ob das Parkverbot eingehalten wird
  • ob sich die Benutzerinnen und Benutzer der Parkplätze an die Vorschriften halten

Wer eine Busse nicht bezahlt, muss mit einer Anzeige rechnen.

Was geschieht mit den Einnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung

Die Einnahmen werden dem allgemeinen Steuerhaushalt gutgeschrieben und für die Erfüllung ordentlicher Gemeindeaufgaben verwendet.

Allgemeine Fragen zur Parkplatzbewirtschaftung

Bauverwaltung Reichenbach / Telefon 033 676 80 30 / bauverwaltung@reichenbach.ch

Rechtliche Grundlagen