Abmeldung (Wegzug)

Wer aus der Gemeinde wegzieht hat dies bis spätestens am Tage des Wegzuges bei der Einwohnerkontrolle zu melden und die neue Wohnadresse anzugeben. Für die rechtzeitige Abmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich.

Vorgehen wenn Sie Schweizer oder Schweizerin sind
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online über das Abmeldeformular erfolgen.
Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Abmeldung mitzubringen:

  • Identitätskarte-/Pass
  • Niederlassungsausweis (falls vorhanden)

Um die Abmeldung online vorzunehmen klicken sie hier: Online abmelden

Kosten
Die Abmeldung ist kostenlos.

Vorgehen wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind
Die Abmeldung muss persönlich am Schalter erfolgen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Ausländerausweis

Kosten
Die Abmeldung ist kostenlos.