Organisation

Die Gemeinde Reichenbach ist eine Einwohnergemeinde und untersteht dem Gemeindegesetz des Kantons Bern. Das oberste Organ der Gemeinde sind die Stimmberechtigten. Diese wählen an der Urne den Gemeindepräsidenten, den Vize-Gemeindepräsidenten, den Gemeindratspräsidenten (Obmann) und die Mitglieder des Gemeinderates. Die Gemeindeversammlung wählt ausserdem die Mitglieder der Schulkommission und des Rechnungsprüfungsorgans.

Gemeindeversammlung
Ordentlicherweise findet zwei Mal jährlich eine Gemeindeversammlung statt. Im ersten Halbjahr um die Rechnung zu beschliessen und im zweiten Halbjahr um den Voranschlag der laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen Gemeindesteuern sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern zu beschliessen. Die Einladung mit Traktandenliste wird im Anzeiger publiziert.

Gemeinderat
Der Gemeinderat ist in folgende Ressorts eingeteilt:

  • Präsidiales
  • Sicherheit und Forst
  • Wirtschaft und Bäuerten
  • Gesellschaft
  • Finanzen und Liegenschaften
  • Bildung
  • Bau und Planung
  • Tiefbau und Betriebe
  • Strassen und Verkehr

Ständige Kommissionen
Für bestimmte Aufgaben setzt die Gemeinde ständige Kommissionen ein. Zurzeit sind 16 Kommissionen mit Total rund 90 gewählten Mitgliedern tätig.

Bäuertkommissionen
Zusätzlich besteht je eine weitere Kommission mit jeweils bis zu fünf Mitgliedern für folgende Bäuerten (sogenannte Bäuertkommissionen): Kiental, Kien-Aris, und Schwandi. Die Bäuerten sind organisatorische Einheiten der Einwohnergemeinde. Sie haben keine Rechtspersönlichkeit.

Den Bäuerten obliegen folgende Aufgaben:

  • Unterhalt und Verwaltung der Schulliegenschaften,
  • Waldbewirtschaftung
  • Bewirtschaftung weiterer Liegenschaften

Amtliche Publikationen
Amtliche Publikationen werden regelmässig im Anzeiger und auf der Webseite publiziert. Weiter können alle Gemeindeerlasse auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Erlasse werden gegen eine Gebühr abgegeben oder können kostenlos im Onlineschalter heruntergeladen werden.

Gesetzliche Grundlagen
Das Organisationsreglement und die Organisationsverordnung finden Sie im Onlineschalter.