Auf den 1. Januar 2011 wird im Kanton Bern die Justizreform umgesetzt. Mit dieser Reform wird die Tätigkeit der bisherigen Mietämter und Arbeitsgerichte neu durch die regionale Schlichtungsbehörde wahr genommen.
Schlichtungsbehörde Oberland
Scheibenstrasse 11B
3600 Thun
Telefon 031 635 58 00
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Schlichtungsbehörde Oberland
Schalteröffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07.45 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Telefonische Beratung Mietrecht/Arbeitsrecht
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