Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 21. Juni 2018 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung „Bannwäldli Mülenen“ in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 6. Juli 2018 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
– in allen Genehmigungsvermerken wurde das Datum der Beschlussfassung mit dem 21. Juni 2018 ergänzt
Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Reichenbach, den 10.07.2018
Der Gemeinderat
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