Geringfügige Änderung der UeO Bannwäldli mit ZPP in 3711 Mülenen nach Art 122 Abs. 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8, BauV
Der Gemeinderat von Reichenbach hat die vorerwähnte geringfügige Änderung UeO Bannwäldli, Mülenen am 12. Juni 2017 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Raumplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gemeinde Reichenbach, den 12. Juni 2017
Der Gemeinderat
Reichenbach im Kandertal
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