Äs Herbstelet!!!



Jeden Herbst werden wieder Aufräumarbeiten im Wald, auf Feldern und Gärten durchgeführt und Grünabfälle verbrannt.
Laub, frisches Astmaterial sowie feuchte oder nasse pflanzliche Abfälle dürfen nicht im Freien verbrannt werden, da sich dadurch Rauch und lästige Gerüche entwickeln.

Mottfeuer sind rechtswidrig.

Was darf noch im Freien verbrannt werden?

Trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn nur wenig Rauch entsteht.
Bei Grossverbrennung sollte die Feuerwehr sowie die Polizei informiert werden.

Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung unter der Nummer 033 676 80 30 zur Verfügung.

Bauverwaltung Reichenbach

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