Anordnung Gesamterneuerungswahlen



Gemäss Art. 24 des Reglements über die Urnenwahlen vom 2. Dezember 2003 werden hiermit die Gesamterneuerungswahlen angeordnet. Die Urnenwahl wird auf Sonntag, 29. November 2020 festgesetzt.

Gemeindepräsident
Matti Willy, Mülenen (wiederwählbar)

Gemeinde-Vizepräsident
Allenbach Fritz, Reichenbach (nicht wiederwählbar infolge Amtszeitbeschränkung)

Acht Mitglieder des Gemeinderates
Bachmann Hansrudolf, Faltschen (wiederwählbar)
Erni Veronika, Kien (nicht wiederwählbar infolge Demission)
Grossen Urs, Faltschen (nicht wiederwählbar infolge Amtszeitbeschränkung)
Imsand Anton, Reichenbach (wiederwählbar)
Lüdi Jürg, Reichenbach (wiederwählbar)
Luginbühl Daniela, Scharnachtal (wiederwählbar)
Schmid Alfred, Wengi (wiederwählbar)
Schneider Rudolf, Faltschen (nicht wiederwählbar infolge Demission)

Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 16. Oktober 2020 um 16.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach einzureichen. Auch die bisherigen (wiederwählbaren) Kandidaten und Kandidatinnen müssen mit Wahlvorschlag gemeldet werden.

Politische Parteien oder andere Gruppen stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können Wahlvorschläge einreichen. Die Vorschläge müssen Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person enthalten.

Jeder Wahlvorschlag hat die deutlich lesbaren Unterschriften von zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zu tragen. Der Erstunterzeichner gilt als Vertreter der Gruppe. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen.

Die Wahl findet nur statt, wenn mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind. Sind dagegen nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber im Vorschlag als Sitze zu vergeben sind, findet das Verfahren der stillen Wahl gemäss Art. 39 Urnenwahlreglement Anwendung.

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 20. Dezember 2020 statt.

Der Minderheitenanspruch muss schriftlich mit dem Wahlvorschlag angemeldet werden. Für die Geltendmachung des Minderheitsanspruches wird auf das Gemeindegesetz vom 16. März 1998 und die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 verwiesen. Ferner gelten die Bestimmungen gemäss dem Urnenwahlreglement vom 2. Dezember 2003 und dem Organisationsreglement vom 2. Dezember 2003.

Die Formulare für Wahlvorschläge können hier heruntergeladen werden.

Gemeindepräsidium
Gemeindevizepräsidium
Gemeinderat

Gemeinderat Reichenbach i.K.

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