Gemäss Artikel 22 Absatz 2 und Artikel 24 des Urnenwahl- und Abstimmungsreglementes vom 29. November 2020 wird hiermit die Wahl des Gemeinderatspräsidiums angeordnet. Die Urnenwahl wird auf Sonntag, 22. September 2024 festgesetzt.
Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 9. August 2024 um 16.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach einzureichen.
Politische Parteien oder andere Gruppen stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können Wahlvorschläge einreichen. Die Vorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person enthalten. Jeder Wahlvorschlag hat die deutlich lesbaren Unterschriften von zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zu tragen. Der Erstunterzeichner gilt als Vertreter der Gruppe. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen.
Die Wahl findet nur statt, wenn mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 13. Oktober 2024 statt. Ist dagegen nur eine Bewerberin oder Bewerber vorgeschlagen, findet das Verfahren der stillen Wahl Anwendung.
Der Minderheitenanspruch muss schriftlich mit dem Wahlvorschlag angemeldet werden. Für die Geltendmachung des Minderheitensanspruches wird auf das Gemeindegesetz vom 16. März 1998 und die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 verwiesen. Ferner gelten die Bestimmungen gemäss dem Urnenwahl- und Abstimmungsreglement vom 29. November 2020 und dem Organisationsreglement vom 29. November 2020 der Einwohnergemeinde Reichenbach.
Die Formulare für Wahlvorschläge können hier heruntergeladen werden.
Gemeinderat Reichenbach i.K.