Anordnung Urnenwahlen Gemeinderatspräsidium



Gemäss Art. 22 Abs. 2 und Art. 24 des Reglements über die Urnenwahlen vom 2. Dezember 2003 wird hiermit die Wahl des Gemeinderatspräsidiums angeordnet. Die Urnenwahl wird auf Sonntag, 27. September 2020 festgesetzt.

Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 14. August 2020 um 16.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Reichenbach einzureichen.

Politische Parteien oder andere Gruppen stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können Wahlvorschläge einreichen. Die Vorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person enthalten. Jeder Wahlvorschlag hat die deutlich lesbaren Unterschriften von zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zu tragen. Der Erstunterzeichner gilt als Vertreter der Gruppe. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen.

Die Wahl findet nur statt, wenn mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 18. Oktober 2020 statt. Ist dagegen nur eine Bewerberin oder Bewerber vorgeschlagen, findet das Verfahren der stillen Wahl Anwendung.

Der Minderheitenanspruch muss schriftlich mit dem Wahlvorschlag angemeldet werden. Für die Geltendmachung des Minderheitsanspruches wird auf das Gemeindegesetz vom 16. März 1998 und die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 verwiesen. Ferner gelten die Bestimmungen gemäss dem Urnenwahlreglement vom 2. Dezember 2003 und dem Organisationsreglement vom 2. Dezember 2003.

Das Formular für Wahlvorschläge kann hier heruntergeladen werden.

Gemeinderat Reichenbach i.K.

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