Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken und Sträuchern
Die Strassenanstösser werden gebeten, Bäume, Äste, Grünhecken, Sträucher sowie andere Bepflanzungen nach Vorschriften alljährlich bis zum 31. Mai und falls nötig, im Verlaufe des Jahres zurückzuschneiden.
Für Schäden, die durch nicht vorschriftsgemässes Zurückschneiden entstehen, ist der Grundeigentümer haftbar.
Die genauen Masse und Anstände finden Sie auf der Homepage www.reichenbach.ch/bauverwaltung
Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
Bauverwaltung Reichenbach
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