Aufhebung Feuerverbot



Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Bern verringert. Deshalb heben die Regierungsstatthalterinnen und Statthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausser im Berner Jura und Teilen des Oberaargaus (nördlich der Autobahn A1) per sofort auf.

Im Berner Jura und im Oberaargau (nördlich der Autobahn A1) gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Auf dem restlichen Kantonsgebiet gelten keine Feuerverbote mehr. Die Waldbrandgefahr ist aber immer noch auf der Gefahrenstufe 3 «erheblich». Das heisst: Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei starkem Wind ganz auf Feuer verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Zurück zur Übersicht