Die Strassenkommission Reichenbach verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 SVG und Art. 44 Abs. 1 SV die Aufhebung von folgender Signalisation:
Parkverbot, Aufhebung, Spittelgasse, Parzelle 684, neben Café Bistro Kreuz und Quer (Dorfstrasse Abzweigung Spittelgasse), keine Notwendigkeit.
Einsprachen gegen die Aufhebung dieser Verkehrsbeschränkung sind innnert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amtshaus, 3714 Frutigen einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Strassenkommission Reichenbach
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