Aufhebung Verordnungen



Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 29. Februar 2024 die folgenden Verordnungen ersatzlos aufgehoben hat:

  • Verordnung über die Gehaltsklassenzuweisung
  • Verordnung über Jahresentschädigungen, Tag- und Sitzungsgelder, Spesen

Die Aufhebungen erfolgten, weil sämtliche betroffenen Bereiche in der Personalverordnung geregelt sind.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gemeinderat Reichenbach i.K.

Zurück zur Übersicht