Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 29. Februar 2024 die folgenden Verordnungen ersatzlos aufgehoben hat:
- Verordnung über die Gehaltsklassenzuweisung
- Verordnung über Jahresentschädigungen, Tag- und Sitzungsgelder, Spesen
Die Aufhebungen erfolgten, weil sämtliche betroffenen Bereiche in der Personalverordnung geregelt sind.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Reichenbach i.K.
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