Bauinventar Gemeinde Reichenbach i.K.; Teilrevision



Verfügung des Amtes für Kultur
(nach Art. 13d Abs. 1 i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 BauV)Bauinventar der Gemeinde Reichenbach im Kandertal; Teilrevision

Das Bauinventar wurde durch die Denkmalpflege des Kantons Bern aktualisiert.

Der Entwurf wurde veröffentlicht und es bestand vom 22. August bis am 20. Oktober 2022 die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zu schriftlichen Äusserungen und Anträgen gemäss Art. 13a Abs. 1 BauV

Das bestehende Bauinventar wird gemäss veröffentlichtem Entwurf teilrevidiert.

Bern, 7. Juni 2023
Amt für Kultur,
Hans Ulrich Glarner, Amtsvorsteher

Mit der Veröffentlichung dieser Verfügung und dem ungenutzen Ablauf der Beschwerdefrist wird das teilrevidierte Bauinventar der Gemeinde Reichenbach im Kandertal in Kraft treten. Soweit im Rahmen des veröffentlichten Entwurfs keine Änderung erfolgte, behält das bestehende Bauinventar seine Gültigkeit.

Rechtsmittelbelehrung (Art. 13a Abs. 4 BauV):
Gemeinden, Organisationen und Personen die eine Ergänzung zum Inventars verlangt haben, können bei der Bildungs- und Kulturdirektion, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der Verfügung schriftlich und begründet Beschwerde führen. Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sein unvollständig.

Hinweis: Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Objekt aus dem Bauinventar streichen lassen wollen, müssen dies im Nutzungsplan- oder in Baubewilligungsverfahren beantragen.

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