Beiträge an die Säule 3a



Alle Erwerbstätigen haben die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahrauf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bankstiftung oder ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung als Abzug vom steuerbaren Einkommen erfasst werden. Man unterscheidet zwischen Personen, die Beiträge an eine Pensionskasse (2. Säule) bezahlen und Personen, die keiner Pensionskasse angehören.

Der Maximalbetrag 2019 an die Säule 3a beträgt 6’826 Franken für steuerpflichtige Personen mit Beiträgen an die 2. Säule. Für steuerpflichtige Personen ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens 34’128 Franken. Der jährliche Beitrag muss bis zum Ende des betreffenden Jahres auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Daher wichtig: Festtage nicht vergessen und Einzahlungen frühzeitig vornehmen.

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