Gesuche um Betreuungsgutscheine müssen jährlich gestellt werden. Erziehungsberechtigte mit einem laufenden Gutschein werden ab dem 1. März per Mail automatisiert aus kiBon.ch informiert, sobald die neue Gutscheinperiode eröffnet ist.
In der Gemeinde Reichenbach stehen eine limitierte Anzahl von Betreuungsgutscheinen zur Verfügung. Falls der verfügbare Betrag ausgeschöpft ist, kommt Ihr Gesuch auf die Warteliste und bleibt für die Gesuchsperiode pendent, bis allenfalls wieder Kontingent vorhanden ist. Es gelten die folgenden Priorisierungskriterien:
- Erste Priorität: Kinder von Eltern, die zur Existenzsicherung erwerbstätig sein müssen
- Zweite Priorität: Kinder, die aufgrund der sozialen Situation im Elternhaus dringend eine familienergänzende Betreuung benötigen
- Dritte Priorität: Kinder, deren familienergänzende Betreuung einen Beitrag an ihre soziale Integration leistet
- Vierte Priorität: Kinder, die wegen der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern eine familienergänzende Betreuung benötigen
- Gesuche nach deren Eingangsdatum
Ihren Antrag können Sie direkt über KiBon erfassen. Der Gutschein wird bei einem Anspruch und vorhandenem Kontingent auf den Folgemonat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben.
Datum | Gesuch um Betreuungsgutscheine ab 01.08.2024 |
15.05.2024 | Alle bis zu diesem Datum eingegangenen vollständigen Gesuche werden gemäss den oben genannten Kriterien priorisiert. |
ab 16.05.2024 | Gesuche werden auf die Warteliste aufgenommen und geprüft, nachdem alle fristgerecht eingereichten Gesuche verfügt worden sind. |
30.06.2024 | Die Gemeinde informiert die Gesuchstellenden, welche fristgerecht einen Gutschein beantragt haben, ob ein Gutschein gewährt wird oder ob sie auf die Warteliste aufgenommen wurden. Die Information betreffend nicht fristgereicht eingereichte Gesuche erfolgt laufend nach deren Bearbeitung. |