Bauvorhaben: Ersatz der Freileitung durch im Boden verlegte 0.4 kV-Kabelleitung Lesen Sie weiter…
Ersatzwahl Gemeindevizepräsidium – Anordnung Urnenwahlen
Gemäss Artikel 23 und Artikel 24 des Urnenwahl- und Abstimmungsreglements wird hiermit die Wahl des Gemeindevizepräsidiums für die restliche Amtsdauer der Legislaturperiode 2021 bis 2024 angeordnet. Die Urnenwahl wird auf Sonntag, 27. November 2022 festgesetzt. Lesen Sie weiter…
Stille Wahl des Gemeindepräsidenten
Für die Wahl des Gemeindepräsidiums der Einwohnergemeinde Reichenbach für die restliche Amtsdauer der Legislaturperiode 2021 bis 2024 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu vergeben sind. Lesen Sie weiter…
Bau- und Gewässerschutzpublikation Burgerverein Wengi
Bauvorhaben: Nagelwand als Baugrubensicherung Lesen Sie weiter…
Erinnerung / Reminder Öffnungszeiten und Annahme von Grüngut-Abfällen
Erinnerung / Reminder Öffnungszeiten und Annahme von Grüngut-Abfällen. Lesen Sie weiter…
Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Öffentliche Planauflage Lesen Sie weiter…
Medienmitteilung aus dem Gemeinderat
Die Medienmitteilung finden Sie hier.
Baubeginn Erschliessung Wengi-Ey
Die Gemeinde Reichenbach startet mit den Erschliessungsarbeiten der ÜO Wengi – Ey. Lesen Sie weiter…
Bau- und Gewässerschutzpublikation Jakob Wenger
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohnhaus, Lesen Sie weiter…
Aufhebung Feuerverbot
Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Bern verringert. Deshalb heben die Regierungsstatthalterinnen und Statthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausser im Berner Jura und Teilen des Oberaargaus (nördlich der Autobahn A1) per sofort auf.
Im Berner Jura und im Oberaargau (nördlich der Autobahn A1) gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Auf dem restlichen Kantonsgebiet gelten keine Feuerverbote mehr. Die Waldbrandgefahr ist aber immer noch auf der Gefahrenstufe 3 «erheblich». Das heisst: Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei starkem Wind ganz auf Feuer verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.