Einladung zur Gemeindeversammlung vom 22. September 2020



Mitte April hat der Gemeinderat wegen der Coronavirus-Pandemie (Covid-19) die ordentliche Gemeindeversammlung vom 27. Mai auf den 8. September 2020 verschoben. Anfang August hat der Gemeinderat wegen der wieder steigenden Anzahl an Infektionsfällen entschieden, dass noch einmal abgeklärt werden soll, ob nicht eine Urnenabstimmung sinnvoller und vor allem sicherer für die Teilnehmenden wäre. Dem Ersuchen für eine Urnenabstimmung wurde vom zuständigen Regierungsstatthalteramt nicht stattgegeben. Daher hat der Gemeinderat am 13. August 2020 entschieden, die Gemeindeversammlung neu am 22. September 2020 anzusetzen.

Die Gemeindeversammlung findet am Dienstag, 22. September 2020 um 20:15 Uhr im Kirchgemeindehaus Reichenbach statt.

Traktandenliste

  1. Jahresrechnung 2019; Beratung und Genehmigung
  2. Erlass Mehrwertabschöpfungsreglement; Beratung und Beschlussfassung
  3. Wahl einer externen Revisionsstelle für die Rechnungsjahre 2020 bis 2024; Beratung und Beschlussfassung
  4. Baulanderschliessung Eystrasse Wengi; Beratung und Kreditgenehmigung
  5. Sicherheitsmassnahmen Griesalpstrasse: Planungskredit für die Verlegung der Strasse im Bereich Tschingelsee infolge Auflandung des Sees; Beratung und Kreditgenehmigung
  6. Sanierung Brücke bei Sesselbahn Kiental (Ramslauenenbrücke); Kenntnisnahme Abrechnung
  7. Neumöblierung Primarschulzimmer; Kenntnisnahme Abrechnung
  8. Sanierung Fassade Schulhaus Kien; Kenntnisnahme Abrechnung
  9. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Geschäftsunterlagen liegen 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Reglemente (Traktandum 2) liegen 30 Tage vor der Versammlung auf.

Allgemeines

Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Artikel 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel müssen direkt an der Gemeindeversammlung gerügt werden (Artikel 49a Gemeindegesetz).

Das Protokoll wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während der Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 84 Organisationsreglement).

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, eingeladen.

Covid-19 / Corona-Schutzmassnahmen

Gemäss Stand vom 14. August 2020 können Versammlungen bis 1000 Personen unter Einhaltung eines Covid-19-Schutzkonzepts durchgeführt werden. Der Gemeinderat wird für die Versammlung ein Schutzkonzept erstellen. Über die genaue Ausgestaltung wird in der Botschaft zur Gemeindeversammlung und im Anzeiger informiert.

Apéro

Wegen der aktuellen Coronavirus-Pandemie und der damit verbundenen Ansteckungsgefahren wird auf das traditionelle Apéro nach der Versammlung verzichtet.

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