Entlastungsmassnahmen der Steuerverwaltung des Kantons Bern



Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat in Zusammenhang mit der Situation rund um das Coronavirus einen Massnahmenkatalog definiert.

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 wurde für sämtliche Personengruppen bis zum 15. September 2020 verlängert. Gleichzeitig hat die Steuerverwaltung diverse Massnahmen und Erleichterungen im Zahlungsverkehr definiert.

Sie finden hier die gesamte Medienmitteilung.

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