Erlass Reglement Mehrwertabgabe – Vernehmlassung



Mit dem 2017 revidierten kantonalen Baugesetz wird der Ausgleich von Planungsvorteilen geregelt. Soweit Gemeinden keine eigenen Bestimmungen erlassen, richtet sich die Erhebung von Mehrwertabgaben nach den Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes, wobei die Mehrwertabgabe 20 Prozent des Mehrwerts beträgt.

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Baureglements aufgrund übergeordneter Vorgaben, hat die Arbeitsgruppe Ortsplanungsrevision den Auftrag erhalten, ein Mehrwertabschöpfungsreglement auszuarbeiten.

Zusammen mit dem Planungsbüro ecoptima hat die Arbeitsgruppe einen Entwurf eines Mehrwertausgleichsreglements erstellt. Der Entwurf des Mehrwertausgleichsreglements der Einwohnergemeinde Reichenbach i. K. mit Kommentar kann auf der Gemeindeverwaltung oder unter www.reichenbach.ch eingesehen werden.

Interessierte haben Gelegenheit, bis spätestens 20. Februar 2020 zum vorgeschlagenen Erlass des Mehrwertausgleichsreglements Stellung zu nehmen.

Reglement Mehrwertabgabe

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