Fakultatives Referendum



Der Gemeinderat hat am 3. Februar 2022 einen Verpflichtungskredit über 180’000 Franken für die Sanierungen der Mauer und des Zauns beim Schulhaus Scharnachtal bewilligt. Die Mauer ist altershalber sanierungsbedürftig.

Ausgaben über 100’000 Franken unterliegen, gemäss Art. 6 des Organisationsreglements (OgR) der Gemeinde Reichenbach, dem fakultativen Referendum. Mindestens 135 Stimmberechtigte können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche dem fakultativen Referendum unterstehen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Art. 24 Abs. 3 OgR). Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (8. Februar 2022).

Der Gemeinderat

Protokollauszug Gemeinderatsbeschluss vom 03.02.2022

Publikation

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