Fakultatives Referendum



Der Gemeinderat hat am 1. Juni 2023 einen Verpflichtungskredit über CHF 150’000.- für die Planung und den Bau eines Begegnungsortes für Generationen im Bereich der Pfrundscheune bewilligt. Der Platz soll der breiten Bevölkerung zugänglich sein und macht die Gemeinde Reichenbach attraktiv für Jung und Alt.

Ausgaben über CHF 100’000.- bis CHF 200’000.- unterliegen gemäss Art. 6 OgR dem fakultativen Referendum. Mindestens 137 Stimmberechtigte (5% der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten) können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche dem fakultativen Referendum unterstehen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Art. 24 Abs. 3 OgR). Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (13. Juni 2023). Die Frist endet somit am 13. Juli 2023.

Unterlagen

Die Unterlagen sind ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Gemeinderat Reichenbach

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