Fakultatives Referendum



Der Gemeinderat hat am 2. September 2023 einen Verpflichtungskredit über 145’000 Franken für die Strassensanierung Teilstück Schlechtenbodenstrasse, Scharnachtal, bewilligt.

Ausgaben über 100’000 Franken bis 200’000 Franken unterliegen gemäss Art. 6 Organisationsreglement (OgR) dem fakultativen Referendum. Mindestens 5% der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche dem fakultativen Referendum unterstehen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Art. 24 Abs. 3 OgR). Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (19. September 2023). Die Frist endet somit am 19. Oktober 2023.

Gemeinderat Reichenbach

 

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