Waldschäden beheben

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Nach den häufig auftretenden Winterstürmen ist das Ziel, die stark beschädigten oder gefällten Fichten vor dem Befall des Borkenkäfers im Frühling unschädlich zu machen. Dies wird erreicht in dem das Holz rechtzeitig aus dem Wald entfernt wird oder die Fichten entrindet werden. Das gleiche gilt bei einem Borkenkäferbefall am stehenden Baum während des Jahres.

Für den Waldbesitzer gilt eine gesetzliche Meldepflicht, dass heisst, er muss solche Schäden sobald sie erkannt sind, möglichst schnell dem zuständigen Revierförster melden. Wenn der Waldbesitzer sich bei uns meldet, kann am Telefon oder vor Ort entschieden werden, ob der Schaden von Ihm selber behoben wird oder ob wir dies für Ihn organisieren.

Fall Sie Ihre Waldschäden selber aufrüsten wollen, finden Sie mehr dazu in der Rubrik «Waldbesitzer».