Waldstrassen

Waldstrassen die mit Hilfe von forstlichen Krediten gebaut wurden, können mit der Unterstützung von forstlichen Beiträgen regelmässig unterhalten werden. Voraussetzung dafür sind unteranderem ein zweckmässig geregelter laufender Unterhalt, ein Fahrverbot für nichtberechtigte Motorfahrzeuge und dessen Vollzug. Bei Waldstrassen ohne Belag kann alle 8 Jahre und mit Belag alle 20 Jahre ein periodischer Unterhalt vorgenommen werden. Auch die Behebung von Schäden nach Naturereignissen wird finanziell unterstützt.

Falls Sie einen periodischen Unterhalt einer Waldstrasse planen, bitte melden Sie sich mindestens ein Jahr vor der geplanten Umsetzung, damit genug Zeit für die Vorabklärung und das Beitragsgesuch bleibt. Schäden nach Naturereignissen sollten möglichst Zeitnah gemeldet werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind kann Forst Frutigland die Projektierung und Baubegleitung übernehmen.