Für Waldbesitzende im Frutigland ist die Geschäftsstelle Forst Frutigland die erste Ansprechpartnerin wenn es um die Bewirtschaftung Ihres Waldes geht. Wir arbeiten zudem mit dem Waldbesitzerverband Frutigland zusammen.
Beratung und Anzeichnung
Beratungen und Anzeichnungen im Wald werden kostenlos angeboten. Erst wenn ein forstliches Projekt mit Fördergeldern entsteht wird der Aufwand für die Projektierung und Abrechnung verrechnet.
Sturmschäden und Borkenkäferbefall an Fichten
Schäden an Fichten sind grundsätzlich für den Waldbesitzer meldepflichtig. Dabei kann vorgängig geklärt werden, ob die betroffenen Fichten vom Waldbesitzer selber aufgerüstet werden oder von einem Forstunternehmer unschädlich gemacht werden sollen.
Will der Waldbesitzer die betroffenen Fichten selber aufrüsten und möchte dafür kantonale Forstschutzbeiträge erhalten, muss er dies zwingend vor der Ausführung bei uns melden und dann innert einer festgelegten Frist erledigen. Für die Abrechnung der Beiträge benötigen wir die Brusthöhendurchmesser der aufgerüsteten Fichten (Durchmesser auf 1,30 m Höhe) und einige Angaben zum Standort und der ausführenden Person mit Unterschrift sowie einem vorgedruckten Einzahlungsschein. Damit alle wichtigen Angaben bei der Eingabe vorhanden sind, sollte das Forstschutzaufnahmeprotokoll verwendet werden. Dieses können Sie hier herunterladen oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung abholen:
- FS Aufnahme Private
- Merkblatt Borkenkäfer (AWN)
- Merkblatt Bekämpfung-Fichtenborkenkäfer Forstschutz ohne Holzverwertung (AWN)