Friedhof Reichenbach – Aufhebung von Reihengräbern



Die Gräber Nr. 349 bis Nr. 396 des Grabfelds D oberhalb der Kompostsammelstelle werden im Frühling 2020 aufgehoben. Auf diesem Friedhofteil wurden in den Jahren 1987 bis 1990 Bestattungen durchgeführt. Die im Friedhofreglement vorgeschriebene Grabruhe von 30 Jahren läuft für diese Reihengräber im Jahr 2020 ab.

Durch nachträgliche Urnenbeisetzungen wird die Grabruhe nicht verlängert.
Nicht verrottbare Urnen, die auf einem bestehenden Grab beigesetzt worden sind und noch nicht 30 Jahre geruht haben, können auf Gesuch hin und gegen Entrichtung einer festgelegten Gebühr umbestattet werden.

Angehörige von dort beerdigten Verstorbenen, welche Anspruch auf Grabbepflanzungen oder Grabsteine erheben, werden gebeten, diese bis zum 29. März 2020 auf eigene Kosten zu entfernen.

Nach Ablauf der genannten Frist wird über noch vorhandenen Grabschmuck auf diesem Friedhofteil verfügt.

Aus Anlass der Grabfeldaufhebung findet am Samstag, 28. März 2020 auf dem Friedhof eine Gedenkfeier statt.

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