Gebührenverordnung



Inkraftsetzung
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnung angepasst und erlassen hat.

Folgende Verordnung tritt rückwirkend per 1. Februar 2019 in Kraft:
Gebührenverordnung zum Gebührenreglement

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat

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