Für die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates sind innert der Anmeldefrist mehr Wahlvorschläge eingereicht worden, als Sitze zu vergeben sind, nämlich:
Gemeinderat
Bieri Patricia, 1982, Wengi, parteilos (neu), Projektleiterin-Stv.
Bühler André, 1978, Faltschen, SVP (neu), Informatiker
Eymann Alex, 2001, Reichenbach, FDP (neu), Kaufmann Bank EFZ
Lehmann Hans Rudolf, 1957, Kien, FDP (bisher), pens. Bezirkschef KAPO
Luginbühl Daniela, 1971, Scharnachtal, SVP (bisher), Damenschneiderin
Mani Lukas, 1989, Scharnachtal, parteilos (neu), Projektleiter SBB /Verkehrsingenieur
Maurer Stefan, 1981, Wengi, EDU (bisher), Projektleiter / HF-NDS Unternehmensführung
Trachsel Timo, 1997, Reichenbach, FDP (neu), Zeichner FA
Zedi Hans, 1976, Reichenbach, SVP (neu), Lehrer
Gemeindepräsidium
Schranz Beat, 1965, Scharnachtal, FDP (neu), eidg. dipl. Mechanikermeister
Beim Gemeindepräsidium ist nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Diese Wahl erfolgt im stillen Wahlverfahren durch den Gemeinderat an der Sitzung vom Donnerstag, 31. Oktober 2024.
Gemeindevizepräsidium
Beim Gemeindevizepräsidium ist innert der Frist kein Wahlvorschlag eingegangen. Die neue Wahlanordnung wird am Donnerstag, 31. Oktober 2024 durch den Gemeinderat beschlossen und anschliessend publiziert.
Die Urnenwahl findet am 24. November 2024 statt (allfällige Stichwahlen am 15. Dezember 2024), wobei nur den vorerwähnten Kandidatinnen und Kandidaten die Stimme abgegeben werden kann.
Das Wahllokal in der Gemeindeverwaltung Reichenbach ist am Wahlsamstag von 19.00 – 20.00 Uhr und am Wahlsonntag von 10.00 – 11.00 geöffnet.
Der Stimmrechtsausweis und die amtlichen Wahlzettel werden den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anfangs November 2024 zugestellt. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsauweis erhalten oder diesen verloren haben, können bis Freitag, 22. November 2024, 16.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen.
Für die briefliche Stimmabgabe gelten die gleichen Bestimmungen wie für eidgenössische und kantonale Wahlen und Abstimmungen.
Stellvertretung bei der Stimmabgabe ist nicht zulässig.
Der Gemeinderat
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