Genehmigung von Plänen und Vorschriften, Überbauungsordnung Nr. 5 „Hotel Kientalerhof“



Überbauungsordnung Nr. 5 „Hotel Kientalerhof“
Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Reichenbach am 12 August 2021 beschlossene Überbauungsordnung Nr. 5 „Hotel Kientalerhof“ in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 23. November 2021 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:

– Änderung Überbauungsplan
– Änderung Überbauungsvorschriften

Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Die vollständige Publikation finden Sie hier.

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