Geringfügige Änderung der Überbauungsvorschriften „Ferienhauszone Steinweide Faltschen“



Geringfügige Änderung der Überbauungsvorschriften „Ferienhauszone Steinweide Faltschen“ nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Reichenbach hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsvorschriften am 31.08.2017 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

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