Geringfügige Änderung der UeO Rossi nach Art. 122 Abs. 1 und 2 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)



Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Reichenbach hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der UeO Rossi am 15.12.2022 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gemeinde Reichenbach, den 3. Juni 2024                

Der Gemeinderat
Gemeinde Reichenbach

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