Geringfügige Änderung der UeO Hotel Kientalerhof



Geringfügige Änderung der UeO Hotel Kientalerhof, Kiental nach Art. 122 Abs. 8 der Bauverordnung (BauV)

Beschluss des Gemeinderates / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 der BauV

Der Gemeinderat Reichenbach im Kandertal hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 5 „Hotel Kientalerhof“ am 12. August 2021 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydegasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung, Bahnhohfstrasse 30, 3713 Reichenbach im Kandertal zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Reichenbach den, 16.08.2021

Der Gemeinderat

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