Informationen Feuern im Freien



Jeden Herbst werden wieder Aufräumarbeiten im Wald, auf Feldern und Gärten durchgeführt und Grünabfälle verbrannt. Laub, frisches Astmaterial sowie feuchte oder nasse pflanzliche Abfälle dürfen nicht im Freien verbrannt werden, da dies starke Rauchentwicklung und lästige Gerüche entfaltet.

Mottfeuer sind rechtswidrig.

Was darf noch im Freien verbrannt werden?
Trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn nur wenig Rauch entsteht. Bei Grossverbrennung sollte die Feuerwehr sowie die Polizei informiert werden.

Bitte informieren Sie den Feuerwehrkommandant vor dem Entfachen des Feuers.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Einsätze der Feuerwehr dem Verursacher verrechnet werden.

Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Tel. 033 676 80 30 zur Verfügung.

Bauverwaltung Reichenbach

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