Hunde

d9052666d0

Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Alle Hundehalter der Gemeinde Reichenbach sind verpflichtet, bei Erwerb eines Tieres die Anmeldung auf der Verwaltung vorzunehmen. Tax- und meldepflichtig sind alle Hunde, die am 1. August des laufenden Jahres mehr als 3 Monate alt sind. Bei der Anmeldung solcher muss die Chipnummer des Tieres vorgewiesen werden können. Bei Todesfall des Hundes oder bei Halterwechsel muss dies der Gemeindeverwaltung ebenfalls mitgeteilt werden. Kommen Hundehaltende ihren Pflichten nicht nach, hat die Gemeinde sie dem Veterinärdienst des Kantons Bern zu melden, da dieser für den Vollzug zuständig ist. Der Veterinärdienst ordnet die Kennzeichnung und Registrierung mit Verfügung an und erstattet gegebenenfalls Strafanzeige (Busse bis zu Fr. 2’000.—).

Informationen
Hundetaxe
Robidog