Inkraftsetzung Reglemente



Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung folgender Reglemente bekannt gegeben, welche von der Gemeindeversammlung (Urnenentscheid vom 29. November 2020) beschlossen wurden:

  • Reglement Spezialfinanzierung über die Vorfinanzierung von Infrastrukturen des Verwaltungsvermögens im Allgemeinen Haushalt (1. Änderung)
  • Reglement Spezialfinanzierung Liegenschaften des Finanzvermögens (neu)

Die Reglemente sind per 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Die Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung oder hier eingesehen und bezogen werden.

Der Gemeinderat

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