Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung folgender Reglemente bekannt gegeben, welche von der Gemeindeversammlung (Urnenentscheid vom 29. November 2020) beschlossen wurden:
- Reglement Spezialfinanzierung über die Vorfinanzierung von Infrastrukturen des Verwaltungsvermögens im Allgemeinen Haushalt (1. Änderung)
- Reglement Spezialfinanzierung Liegenschaften des Finanzvermögens (neu)
Die Reglemente sind per 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Die Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung oder hier eingesehen und bezogen werden.
Der Gemeinderat
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