Inkraftsetzung Reglemente



Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung folgender Reglemente bekannt gegeben, welche von der Gemeindeversammlung (Urnenentscheid vom 29. November 2020) beschlossen wurden:

Urnenwahl- und Abstimmungsreglement

Organisationsreglement

Die Reglemente sind per 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite eingesehen werden.

 

 

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