Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung folgender Reglemente bekannt gegeben, welche von der Gemeindeversammlung vom 30. November 2023 beschlossen wurden:
Die Reglemente sind per 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Internetseite www.reichenbach.ch eingesehen und bezogen werden.
Der Gemeinderat
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