Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird die Inkraftsetzung folgender Reglemente bekannt gegeben, welche von der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2024 beschlossen wurden:
- Reglement Spezialfinanzierung Liegenschaften des Finanzvermögens
- Reglement Spezialfinanzierung über die Vorfinanzierung von Infrastrukturen des Verwaltungsvermögens im Allgemeinen Haushalt
- Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe im Bereich der Elektrizitätsversorgung
Das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Reglemente SF Liegenschaften und Vorfinanzierung von Infrastrukturen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Erlasse können ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat
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