Inkraftsetzung Verordnung – Änderung



Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat folgende Verordnung neu angepasst und erlassen hat. Diese tritt per 1. Mai 2021 in Kraft.

Grabfondsverordnung

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amtshaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat

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