Inkraftsetzung Verordnung – Teilrevision



Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat von folgender Verordnung eine Teilrevision erlassen hat. Diese tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Der Gemeinderat

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